Bicycode-Markierung
Seit 2020 Jedes von einem Händler verkaufte Fahrrad muss eine eindeutige Kennung aufweisen, die als Aufkleber auf dem Rahmen des Fahrrads angebracht ist. In Anwendung des Dekrets Nr. 2020-1439 vom 23. November 2020 über die Identifizierung von Fahrrädern und des Erlasses vom 29. Dezember 2020 über die Identifizierung von Fahrrädern. Ein zugelassener Betreiber ist dafür verantwortlich, die Anbringung der eindeutigen Kennung auf dem Fahrrad vorzunehmen, das ihm vom Verwalter des Fichier National Unique des Cycles Identifiés (Einheitliche Nationale Datei der identifizierten Fahrräder) zur Verfügung gestellt wird.

Merkmale
Informationen
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